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Entsorgung von Elektro-Warmwasserbereitern und -Speichern

Screenshot: HWK BW

Die Deutsche Umwelthilfe weist darauf hin, dass elektrisch betriebene Boiler und Warmwasserspeicher nach dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG) ausschließlich in dafür geeigneten Recyclinganlagen für Wärmeüberträger zu entsorgen sind. Die im Gesetz vorgeschriebene Erstbehandlung beinhaltet auch eine Schadstoff-Entfrachtung.

Informationen zur Abfallentsorgung im Handwerk, auch zu den Pflichten nach ElektroG, finden sich in einer Broschüre der Handwerkskammern Baden-Württemberg. Diese kann z.B. unter www.hwk-stuttgart.de/downloads/broschuere-abfallentsorgung-im-handwerk-67,1064.pdf kostenlos heruntergeladen werden.

Auch der ZDH hat eine Webseite mit Informationen zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz mit einem Überblick über die Regelungen, die das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten betreffen, veröffentlicht: www.zdh.de/ueber-uns/fachbereich-wirtschaft-energie-umwelt/umweltpolitik/elektro-und-elektronikgeraetegesetz/