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Heizungsgesetz: Orientierungshilfe im Regelungsdickicht

Screenshot: BMWK

Zahlreiche verschiedene Fristen für den Tausch von Heizungen nennt das neue Gebäudeenergie-Gesetz (GEG), das der Bundestag am 8. September 2023 verabschiedet hat. Es tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. Unter www.energiewechsel.de hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine Internetseite mit umfangreichen Informationen zum GEG freigeschaltet. Die Seite enthält auch einen Heizungswegweiser. Dort kann man sich mit seinen individuellen Angaben zur Immobilie, zum Standort und zur bisherigen Heizung durchklicken, um zu erfahren, welche Vorgabe für die eigene Heizung ab 1. Januar gilt. Der Heizungswegweiser informiert auch über Optionen und mögliche Förderung und dient somit zur ersten Orientierung.

Das BMWK schreibt dazu: „Der Umstieg auf Erneuerbare Energien ist gut für das Klima und schützt vor steigenden Preisen bei Gas und Öl. Erfahren Sie in unserem Heizungswegweiser, welche Schritte jetzt beim Heizen notwendig sind, warum es sinnvoll ist, die alte Gas- oder Ölheizung auszutauschen – und welche Förder- und Beratungsmöglichkeiten es gibt.“