Einzelansicht

Serviceportal SHK: Neue Abfragestrecke “Heizungsprüfung”

Gebäudeeigentümer sind seit dem 1. Oktober 2022 zur Optimierung der Gasheizungssysteme in ihren Gebäuden nach Paragraf 2 EnSimiMaV verpflichtet.
Dies umfasst eine verpflichtende Prüfung des Heizungssystems auf grundlegende Einstellungsmängel sowie auf die Notwendigkeit weiterführender Maßnahmen, beispielsweise die Dämmung von Rohrleitungen und Armaturen oder den Austausch veralteter Pumpen.

Sofern die Prüfung Optimierungsbedarf feststellt, ist dies bis zum 15. September 2024 durchzuführen. Bei Wohngebäuden mit mehr als 10 Wohneinheiten und bei Nicht-Wohngebäuden, mit einer zu beheizenden Fläche von mehr als 1.000 Quadratmetern, gilt als Stichtag der 30.09.2023. Zusätzlich muss ein hydraulischer Abgleich erfolgen.

Aus diesem Grund ist in den kommenden Wochen und Monaten mit einem signifikanten Anstieg von Anfragen zur Heizungsprüfung zu rechnen. Für Innungsbetriebe steht exklusiv und kostenlos auf dem Serviceportal SHK eine neue Abfragestrecke “Heizungsprüfung” zur Verfügung. Diese lässt sich mit wenigen Klicks auf der betriebseigenen Webseite integrieren. So werden Anfragen besser kanalisiert. Der Betrieb wird automatisch informiert und erhält bereits die wichtigsten Informationen und qualifizierten Details schriftlich und kostenlos.

Informationen: www.serviceportal-shk.de/fachbetriebe/