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Energetische Sanierung: Die fünf wichtigsten Fakten

Quelle: VLH

Neue Heizung, neue Fenster, Wärmedämmung: Wer sein Haus energetisch saniert, schont die Umwelt und spart Steuern. Denn seit Anfang 2020 lassen sich für energetische Sanierungsmaßnahmen am eigenen Haus bis zu 40.000 Euro steuerlich absetzen. Doch welche Baumaßnahmen gelten als energetische Sanierung? Wie viel Energie kann man sparen? Und wie setzt man die Kosten dafür ab? Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) hat dazu fünf wichtige Fakten zusammengestellt.

1. Die energetische Sanierung eines Hauses bedeutet,…

Zum einen, dass der Energieverbrauch für Heizung, Warmwasseraufbereitung oder Stromversorgung durch bestimmte Baumaßnahmen gesenkt wird. Zum anderen, dass weniger konventionelle und mehr erneuerbare Energien genutzt werden.

2. Als energetische Sanierungsmaßnahmen gelten:

•    Erneuerung einer Heizungsanlage oder Optimierung bestehender Heizungsanlagen
•    Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken
•    Erneuerung der Fenster oder Außentüren
•    Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
•    Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung.

3. Mit energetischer Sanierung Energiekosten sparen

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat berechnet, dass der Energieverbrauch durch energetische Modernisierung um 22 Prozent sinkt. Wie viel gespart werden kann, liegt unter anderem am Zustand, an der Bausubstanz und an der Größe. Das Bundeswirtschaftsministerium bietet einen Sanierungskonfigurator an, um die individuellen Energie-Einsparungsmöglichkeiten zu berechnen: www.sanierungskonfigurator.de.

4. Insgesamt 40.000 Euro für energetische Sanierung lassen sich absetzen…

… und zwar verteilt über drei Jahre: In dem Jahr, in dem die energetische Gebäudesanierungsmaßnahme erfolgt, sowie im darauffolgenden Kalenderjahr sind maximal sieben Prozent der Kosten und höchstens 14.000 Euro absetzbar; im zweiten darauffolgenden Kalenderjahr maximal sechs Prozent der Aufwendungen und höchstens 12.000 Euro.

Wichtig: Wer eine energetische Gebäudesanierungsmaßnahme von der Steuer nach Paragraf 35c Abs. 1 Einkommensteuergesetz absetzen will, benötigt dafür eine Rechnung. Darin müssen in deutscher Sprache die förderungsfähige energetische Maßnahme, die Arbeitsleistung des Fachunternehmens und die Adresse des Gebäudes beschrieben sein. Außerdem ist eine Bescheinigung des Fachunternehmens oder eines Energieberater erforderlich.

5. Die KfW bietet alternativ Fördermittel zur energetischen Sanierung

Die KfW hat verschiedene Fördermöglichkeiten für die energetische Sanierung einer Wohnung oder eines Hauses:

•    Zinsverbilligte Förderdarlehen mit Tilgungszuschuss können über die KfW-Programmlinie "Energieeffizient Sanieren" (151/152) beantragt werden.

Investitionszuschüsse gibt es in folgenden Programmen:

•    KfW-Programmlinie "Energieeffizient Sanieren" (430),
•    Marktanreizprogramm "Wärme aus erneuerbaren Energien" (BAFA),
•    Heizungsoptimierungsprogramm (BAFA).

Aber Achtung: Eine Steuerermäßigung für energetische Sanierungsmaßnahmen kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn dafür zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse gewährt werden oder die Sanierungsmaßnahme öffentlich gefördert ist.

Informationen: www.vlh.de